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Was sollte ich bei einer Coverversion/Bearbeitung oder einem Remix beachten?
Was sollte ich bei einer Coverversion/Bearbeitung oder einem Remix beachten?
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Verfasst von Theresa
Vor über einer Woche aktualisiert

Das Gute vorweg: Es ist möglich, Coverversionen, Remixe und Bearbeitungen über recordJet zu veröffentlichen.

Wo du jedoch die erforderlichen Rechte einholen musst, hängt davon ab, ob es sich tatsächlich um ein Cover oder um eine Bearbeitung handelt. Sobald man mehr als nur einige Akkorde an einem Musiktitel verändert, wird aus der Coverversion eine Bearbeitung und die Rechte können nicht bei der Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) eingeholt werden, sondern müssen direkt beim/bei der Komponist*in erworben werden.

Wir empfehlen dir, dich bei einem/einer Anwält*in zu informieren, ob du entsprechende Genehmigungen vom/von der Urheber*in benötigst oder nicht. So kannst du sicher gehen, dass du keine Klage erhältst. Sobald du alle Formalitäten geklärt hast, kannst du mit der Veröffentlichung starten.

In jedem Fall solltest du bei der Veröffentlichung von Coverversionen und Remixen den/die Textdichter*in und Komponist*innen angeben. Der Name des Mixes (z.B. Skrillex Remix) sollte in dem Feld „Titelversion“ angegeben werden.

Achtung: Albumtitel dürfen nicht irreführen und mit den Namen von populären Interpret*innen spielen. Es dürfen keine Genre-Bezeichnungen, Songtexte oder Namen von Originalkünstler*innen als Album- oder Tracktitel verwendet werden.

Hier ein Beispiel:

Artist Name: Hey, I Just Met You

Albumtitel: Here’s My Number

Tracktitel: So Call Me Maybe

Die Covergrafik darf nicht irreführend sein: Es darf kein/e Künstler*in abgebildet oder genannt werden, der/die nicht am Release beteiligt ist.

Wichtig: Es ist nicht möglich, Tributes (Soundalikes), Karaoke und Public Domain Content über recordJet zu verkaufen.

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