Das Gute vorweg: Es ist möglich, Coverversionen, Remixe und Bearbeitungen über recordJet zu veröffentlichen.
Wo du jedoch die erforderlichen Rechte einholen musst, hängt davon ab, ob es sich tatsächlich um ein Cover oder um eine Bearbeitung handelt. Sobald man mehr als nur einige Akkorde an einem Musiktitel verändert, wird aus der Coverversion eine Bearbeitung und die Rechte können nicht bei der Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) eingeholt werden, sondern müssen direkt bei den Rechteinhabern erworben werden. Die Rechte liegen in der Regel entweder bei den Artists selbst, den Urheber:innen (Komponist:innen & Textdichter:innen), dem zuständigen Label oder dem Verlag.
Wir empfehlen dir, dich bei einem/einer Anwält:in zu informieren, ob du entsprechende Genehmigungen von dem/der Urheber:in benötigst oder nicht. So kannst du sicher gehen, dass du keine Klage erhältst. Sobald du alle Formalitäten geklärt hast, kannst du mit der Veröffentlichung starten.
Bitte beachte ausserdem:
Textdichter:innen und Komponist:innen des Original-Tracks müssen übernommen werden.
Albumtitel dürfen nicht irreführen und mit den Namen von populären Interpret*innen spielen.
Es dürfen keine Genre-Bezeichnungen, Songtexte oder Namen der Original-Artists als Album- oder Tracktitel verwendet werden.
Es darf unter keinen Umständen der ISRC des Original-Tracks verwendet werden.
Die Covergrafik darf nicht irreführend sein: Es darf kein Artist abgebildet oder genannt werden, der/die nicht am Release beteiligt ist.
Bei einem Remix sollte der Name des Mixes (z.B. "Skrillex Remix") in das Feld „Titelversion“ eingetragen werden.
Achtung: Es ist nicht möglich, Tributes (Soundalikes), Karaoke und Public Domain Content über recordJet zu veröffentlichen.