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Welche Inhalte dürfen nicht an Facebook / Instagram ausgeliefert werden?
Welche Inhalte dürfen nicht an Facebook / Instagram ausgeliefert werden?
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Verfasst von Theresa
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du Inhalte bei Facebook und/oder Instagram hochlädst, brauchst du hierfür die ausschließlichen Rechte. Beim Upload deiner Musik zu Facebook / Instagram gilt daher: Referenzen, die sich nicht ausreichend von anderen Referenzen unterscheiden, dürfen nicht an diesen Store ausgeliefert werden.

Dies betrifft u.a.:

  • Produktionsschleifen/Loops

  • Soundbeds

  • Soundeffekte

  • Sound-alikes (Ein Soundalike ist eine nachkomponierte Melodie oder ein Lied, das so ähnlich klingt (sound alike) wie das Original.)

  • Karaoke-Aufnahmen

  • Klassische Musikaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kompositionen

  • Meditationsmusik, Yogamusik oder Schlafmusik

  • DJ-Sets, kontinuierliche Mixes oder ähnliche Compilations (Eine Aufzeichnung, die sich aus zuvor getrennten Aufnahmen zusammensetzt.)

  • Lizenzierte Inhalte Dritter

  • Inhalte, die frei von Copyright-Ansprüchen sind

  • Inhalte, die unter Creative Commons oder offenen Lizenzen veröffentlicht wurden

Referenzen müssen grundsätzlich Musikinhalte sein. Folgende Inhalte sind unter anderem nicht als Referenzen zulässig, da es sich nicht um Musikinhalte handelt:

  • Sprachaufnahmen

  • Comedy-Aufnahmen

  • Filmaufnahmen (die nicht die Filmmusik sind)

  • Reden

  • Gebetsaufzeichnungen

  • Hörbücher

  • Podcasts

  • Natur- oder Tieraufnahmen

  • Umgebungsgeräusche


Wird Material dieser Art dennoch für Facebook / Instagram freigegeben, behält recordJet sich vor, deinen Kund*innenaccount zu sperren.

Hier findest du eine vollständige Liste von Meta:

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