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Facebook / Instagram verbotene Inhalte
Facebook / Instagram verbotene Inhalte
Welche Inhalte dürfen nicht an das Storepaket Facebook / Instagram übermittelt werden?
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Verfasst von Theresa
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du Inhalte bei Facebook und/oder Instagram hochlädst, brauchst du hierfür die ausschließlichen Rechte. Beim Upload deiner Musik zu Facebook / Instagram gilt daher: Referenzen, die sich nicht ausreichend von anderen unterscheiden, dürfen nicht an dieses Storepaket geliefert werden. 

Dies betrifft u.a.:
 
• Produktionsschleifen/Loops
• Soundbeds
• Soundeffekte
• Sound-alikes (Ein Soundalike ist eine nachkomponierte Melodie oder ein Lied, das so ähnlich klingt (sound alike) wie das Original.)
• Karaoke-Aufnahmen
• Klassische Musikaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kompositionen
• Meditationsmusik, Yogamusik oder Schlafmusik
• DJ-Sets, kontinuierliche Mixes oder ähnliche Compilations (Eine Aufzeichnung, die sich aus zuvor getrennten Aufnahmen zusammensetzt.)
 
Referenzen müssen Musikinhalte sein. U.a. folgende Produkte sind nicht als Referenzen zulässig, da es sich nicht um Musikinhalte handelt:
 
• Sprachaufnahmen
• Comedy-Aufnahmen
• Filmaufnahmen (die nicht die Filmmusik sind)
• Reden
• Gebetsaufzeichnungen
• Hörbücher
• Podcasts
• Natur- oder Tieraufnahmen
• Umgebungsgeräusche


Wird Material dieser Art dennoch für Facebook / Instagram freigegeben, behält recordJet sich vor, deinen Kund*innenaccount zu sperren.

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