Wenn du Inhalte bei Facebook und/oder Instagram hochlädst, brauchst du hierfür die ausschließlichen Rechte. Beim Upload deiner Musik zu Facebook / Instagram gilt daher: Referenzen, die sich nicht ausreichend von anderen Referenzen unterscheiden, dürfen nicht an diesen Store ausgeliefert werden.
Dies betrifft u.a.:
Produktionsschleifen/Loops
Soundbeds
Soundeffekte
Sound-alikes (Ein Soundalike ist eine nachkomponierte Melodie oder ein Lied, das so ähnlich klingt (sound alike) wie das Original.)
Karaoke-Aufnahmen
Klassische Musikaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kompositionen
Meditationsmusik, Yogamusik oder Schlafmusik
DJ-Sets, kontinuierliche Mixes oder ähnliche Compilations (Eine Aufzeichnung, die sich aus zuvor getrennten Aufnahmen zusammensetzt.)
Lizenzierte Inhalte Dritter
Inhalte, die frei von Copyright-Ansprüchen sind
Inhalte, die unter Creative Commons oder offenen Lizenzen veröffentlicht wurden
Referenzen müssen grundsätzlich Musikinhalte sein. Folgende Inhalte sind unter anderem nicht als Referenzen zulässig, da es sich nicht um Musikinhalte handelt:
Sprachaufnahmen
Comedy-Aufnahmen
Filmaufnahmen (die nicht die Filmmusik sind)
Reden
Gebetsaufzeichnungen
Hörbücher
Podcasts
Natur- oder Tieraufnahmen
Umgebungsgeräusche
Wird Material dieser Art dennoch für Facebook / Instagram freigegeben, behält recordJet sich vor, deinen Kund*innenaccount zu sperren.
Hier findest du eine vollständige Liste von Meta: