Wenn du über deinen YouTube Kanal Musik-Inhalte monetarisieren möchtest, welche bereits in der Datenbank der YouTube Content ID vorliegen, wird dir dies zunächst nicht ohne Weiteres genehmigt, da die nötigen Rechte aus Sicht von YouTube bei jemand anderem liegen.
Du bekommst dann die Information, dass dein Video nicht für die Monetarisierung geeignet ist.
Ein möglicher Grund dafür ist, dass du bspw. einen Beat käuflich erworben hast, aber nicht die Exklusivrechte daran besitzt und der/die Producer:in den Beat selbst an die Content ID ausgeliefert hat.
In einem solchen Fall bist du nicht zur Monetarisierung berechtigt.
Wenn du hingegen die Exklusivrechte besitzt und dir die Monetarisierung deiner Ansicht nach unrechtmäßig verwehrt wird, kannst du einen sogenannten Einspruch einlegen.
Mit diesem kannst du bei YouTube anfechten, dass die Rechte bei Dritten liegen, wenn du dir sicher bist, dass sämtliche Rechte bei dir liegen.
Es wird dann ein Konflikt im System von YouTube ausgelöst, welcher mit einer kurzen Nachricht von dir an die bei YouTube hinterlegten Rechteinhaber weitergegeben wird, damit diese den Fall nochmal prüfen und sich dazu äußern können.
Du widersprichst damit also der Annahme von YouTube, dass die nötigen Rechte nicht bei dir liegen.
Ein solcher Einspruch ist aber nur in Einzelfällen notwendig.
Erhält eines deiner Videos einen Anspruch von uns (oder im Namen von Merlin), dann wird eine “Urheberrechtsbeschwerde” bei YouTube Studio für dieses Video angezeigt. Wenn du das Video über die YouTube Content ID (über uns) monetarisieren lassen willst, dann kannst du diese Benachrichtigung einfach ignorieren.
Achtung: Bitte lege einen solchen Einspruch nicht ein, wenn du die betroffene Musik bereits über recordJet an die YouTube Content ID ausgeliefert hast.
Derselbe Inhalt darf immer nur ein einzelnes Mal in der Datenbank vorliegen.
Die Meldung, welche du von YouTube erhältst, wird in diesem Fall wie folgt aussehen:
Wie du unten rechts erkennen kannst, ist recordJet in diesem Fall als Urheberrechtsinhaber gelistet, da der Inhalt über uns an die Content ID ausgeliefert wurde.
In diesem Fall darf der selbe Track nicht noch zusätzlich über deinen eigenen Kanal monetarisiert werden.
Du würdest mit einem Einspruch also quasi einen Einspruch gegen dich selbst einlegen, da die Monetarisierung durch uns ja ebenfalls von dir gewünscht war.
Solltest du ein Video einmal selbst monetarisieren wollen, aber die Content ID über uns aktiv sein, wende dich gern an [email protected] und bitte um Deaktivierung der Content ID für den betroffenen Release.
Wir setzen das dann gern um, sodass du selbst über deinen Kanal monetarisieren kannst.