Das Hochladen von AI-Musik (= mithilfe von Künstlicher Intelligenz [KI] erstellt), ist derzeit erlaubt. Hierbei dürfen natürlich keine Stimmen bekannter Artists nachgeahmt werden. Beliebte Anbieter für die Musikproduktion sind bspw. Suno, AIVA oder Amper Music.
Sollte es sich bei deinen Songs um AI-generierte Musik handeln, stelle bitte sicher, dass du laut Nutzungsbedingungen des Anbieters die entsprechenden Rechte besitzt, den Release zu vertreiben. In den meisten Fällen ist dies nur bei einer kostenpflichtigen Pro-Version möglich. Ein Nachweis darüber ist deshalb Pflicht.
Du kannst uns an [email protected] dann zu gegebener Zeit die entsprechende Lizenz oder einen anderweitigen Nachweis (z.B. Zahlungsbeleg / bezahlte Rechnung) über das genutzte AI-Abo zukommen lassen, sodass wir in deinem Account die Gültigkeit und Laufzeit vermerken können.
Bitte beachte unbedingt, dass AI-generierte Tracks unabhängig vom genutzten Modell Copyrights verletzen können (auch im Nachhinein) und dass du für etwaige Rechtsverletzungen selbst aufkommen musst.
Urheberrecht und AI
Bei AI-generierter Musik stellt sich die Frage, ob die KI als Schöpfer betrachtet werden kann oder ob die Rechte beim Entwickler der KI, dem Nutzenden oder niemandem liegen.
Viele KI-Modelle werden mit großen Mengen an Musikdaten trainiert, die urheberrechtlich geschützt sein können. Wenn die KI Musik generiert, die Elemente dieser Trainingsdaten enthält, könnte dies zu rechtlichen Konflikten führen, insbesondere wenn die generierte Musik Ähnlichkeiten mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken aufweist.
Diese Fakten und Unsicherheiten machen das Urheberrecht bei AI-generierter Musik zu einem komplexen und sich entwickelnden Thema, welches weiterhin rechtliche und ethische Diskussionen anregt.