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Was bedeutet Public Domain in der Musik?
Was bedeutet Public Domain in der Musik?
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Verfasst von Benno
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Die „Public Domain“, auch als „Gemeinfreiheit“ bekannt, ist ein zentrales Konzept im Bereich des Urheberrechts/Leistungsschutzrechts, das auch in der Musik von großer Bedeutung ist. Wenn ein Werk gemeinfrei ist, bedeutet dies, dass es nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt und somit von Dritten genutzt werden kann, ohne, dass diese sich hierfür die Rechte einholen müssten. Das betrifft sowohl die Komposition und den Text eines Musikstücks (also das Urheberrecht/Copyright) als auch die Originalaufnahme (also das Leistungsschutzrecht/Master Right), wobei für beide Aspekte unterschiedliche Regeln gelten.

Public Domain beim Urheberrecht/Copyright

Das Urheberrecht/Copyright schützt die kreativen Inhalte eines Musikstücks, also die Komposition und den Text. In Deutschland erlischt dieses Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers. Danach fällt das Werk in die Gemeinfreiheit, was bedeutet, dass es nachgespielt, neu veröffentlicht oder verändert werden darf.

Interessanterweise variieren diese Fristen weltweit. In den USA endet das Urheberrecht beispielsweise erst 95 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Es ist daher wichtig, die jeweiligen nationalen Gesetze zu kennen, da die Schutzfristen von Land zu Land unterschiedlich sind.

Eine detaillierte Übersicht über die Schutzfristen in verschiedenen Ländern findet man hier: Schutzfristen weltweit.

Public Domain beim Leistungsschutzrecht/Master Right

Neben dem Urheberrecht/Copyright gibt es auch das sogenannte Leistungsschutzrecht/Master Right, das die Rechte an der Aufnahme eines Musikstücks schützt. Sobald diese Rechte erloschen sind, kann die Originalaufnahme eines Stücks frei verwendet, neu veröffentlicht und sogar verändert werden.

In Deutschland und den meisten westlichen Industriestaaten erlischt dieses Recht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme. Auch hier gibt es allerdings international Unterschiede. So erlischt das Leistungsschutzrecht in Kanada, China und Japan bereits 50 Jahre nach dem Tod des Autors, während Mexiko mit 100 Jahren die längste Schutzfrist weltweit hat. In Deutschland wurde die Schutzfrist 2013 von 50 auf 70 Jahre verlängert, wobei alle Aufnahmen, die 2013 bereits gemeinfrei waren (also vor 1963 veröffentlicht), auch weiterhin gemeinfrei frei bleiben.

Weitere Details zu den internationalen Regelungen findet man hier: Schutzfristen weltweit.

Fazit

Die Regelungen zur Public Domain/Gemeinfreiheit in der Musik sind komplex und unterscheiden sich je nach Land und Art des Schutzes (Urheberrecht vs. Leistungsschutzrecht). Für Musiker, Produzenten und Labels ist es wichtig, sich über diese Unterschiede im Klaren zu sein, um legal auf gemeinfreie Werke zurückgreifen zu können. Gemeinfreie Musik bietet eine wertvolle Ressource, da sie frei nutzbar ist und kreative Freiheiten ermöglicht, ohne dass Lizenzgebühren oder rechtliche Hürden beachtet werden müssen.

Beispiele für Public Domain Musik

  • Klassische Stücke: Werke von Komponisten wie Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven und Wolfgang Amadeus Mozart sind heute gemeinfrei, da die Urheberrechte längst abgelaufen sind.

  • Volkslieder: Traditionelle Volkslieder, deren Urheber unbekannt sind oder deren Rechte ebenfalls abgelaufen sind.

Beispiel für die Auswirkungen unterschiedlicher Schutzfristen

In den USA läuft der Urheberrechtsschutz für die allererste, 1928 erschienene Micky Maus Zeichentrickfolge „Steamboat Willie“ 2024 nach 95 Jahren aus, wodurch diese eine Folge dort dann tatsächlich in die Public Domain rutscht und frei verwendet werden kann. In Deutschland hingegen bleibt Micky Maus bis 2037 urheberrechtlich geschützt, da hier die Frist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet. Dieses Beispiel zeigt, wie international unterschiedliche Regelungen die Nutzung von kreativen Werken beeinflussen können.

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktiere uns gern, entweder über das Chatfenster rechts unten oder via Mail an [email protected].

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