Oft kommt es zu Missverständnissen und Unklarheiten, wer oder was sich genau hinten Begriffen verbirgt, daher wollen wir hier etwas Klarheit schaffen:
Quick Facts: GEMA
Die GEMA verwertet die Urheberrechte von Komponist:innen, Textdichter:innen und Verleger:innen
Die GEMA kümmert sich um die Erstverwertung deiner Musik
Es handelt sich hierbei um eine Verwertungsgesellschaft
Du bist NICHT verpflichtet, dich bei der GEMA anzumelden. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Beispiel:
Du hast einen Song komponiert und/oder einen Songtext geschrieben und möchtest, dass die Nutzung deines Songs entlohnt wird, dann kannst du Mitglied bei der GEMA werden und dein Werk selbst oder mittels eines Musikverlages verwerten/entlohnen lassen. Die GEMA schüttet Tantiemen an dich aus, wenn dein Song live auf der Bühne, im Internet, im Radio, im Fernsehen oder in Schulen o.Ä. gespielt wird. Die Nutzer:innen (Veranstalter, Radio- und TV-Sender etc.) müssen hierfür bei der GEMA eine Liste mit allen Werken einreichen, die auf der jeweiligen Veranstaltung oder in einer Sendung gespielt werden. Nach einem sogenannten Verteilungsschlüssel schüttet die GEMA die die Einnahmen aus.
Quick Facts: GVL
Die GVL verwertet Leistungsschutzrechte von ausübenden Musikschaffenden (Performance/ Interpretation und Labels)
Die GVL kümmert sich um die Zweitverwertung deiner Musik
Es handelt sich hierbei um eine Verwertungsgesellschaft
Beispiel:
Wenn Helene Fischer ein Konzert gibt, dann ist sie die Performerin und bekommt somit später Einnahmen von der GVL (Performance). Weil sie aber nicht ihre eigenen Stücke vorführt, sondern in der Regel Musik covert, bekommen hier die eigentlichen Urheber:innen (Komposition, Textdichtung) auch nochmal Einnahmen über die GEMA.
Das heißt: im Gegensatz zur GEMA (Erstverwertung) kümmert sich die GVL um die Vergütung der ausübenden Musiker (Zweitverwertung). Die GVL erhebt Gebühren, wenn ein Musikstück im Radio oder Fernsehen zu hören ist. Die Nutzer:innen (z.B. Sendeanstalten) legen der GVL ihre Playlisten vor, aus der sich die Gebühr berechnet.
Quick Facts: GEZ
Eigentlich: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ)
Zieht den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ein
Gemeinschaftseinrichtung, betrieben von den öffentlich-rechtlichen Sendern
Also: die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein. Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein. Die Aufgabe der GEMA ist es, die Rechte von Musikurhebern wahrzunehmen und zu verwerten. Es handelt sich also um unterschiedliche Institutionen.
Quick Facts: KSK
Künstlersozialkasse (KSK)
Sorgt für den Schutz von Künstler:innen und Publizist:innen in der gesetzlichen Sozialversicherung
Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn
Leistungsschutzrecht:
Das Leistungsschutzrecht gilt für Interpret:innen und Aufnahmen.
Urheberrecht:
Das Urheberrecht gilt für Urheber:innen, Werke und Songs.