Für den digitalen Vertrieb ist es nicht zwingend erforderlich in der GEMA oder in einer anderen Verwertungsgesellschaft Mitglied zu sein. Du musst uns folglich auch keine GEMA-Freigabe schicken. Die Stores müssen an die GEMA Gebühren entrichten, die bereits im Store-Anteil enthalten sind (sie werden dir also nicht von deinem Verdienst abgezogen).
Die GEMA-Abrechnung der Stores erfolgt über die Angabe von Textdichter*in, Komponist*in und allen weiteren am Musikstück Beteiligten. Diese Angaben kannst du im Bereich „Tracklist“ des Veröffentlichungsprozesses nach dem Upload eines Songs hinzufügen, indem du auf den Button „Bearbeiten“ klickst.
Deine Releases werden also nicht automatisch bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft registriert. Bitte wende dich bezüglich deiner GEMA-Anmeldung direkt an die GEMA, dort bekommst du dann ein entsprechendes Formular, in welches du die Infos aus deinem Release eintragen kannst.