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Welche Inhalte sind in den Exklusivstores (TikTok, Instagram/Facebook & YouTube Content ID) verboten?
Welche Inhalte sind in den Exklusivstores (TikTok, Instagram/Facebook & YouTube Content ID) verboten?
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Verfasst von Benno
Vor über 4 Monaten aktualisiert

Die sogenannten Exklusivstores TikTok, Instagram/Facebook und YouTube Content ID erlauben nur exklusive Inhalte, die eindeutig dir gehören und nur von dir verwendet werden dürfen. Diese Stores nutzen Fingerprinting/Audiomatching, um Inhalte zu analysieren und mit ihrer internen Datenbank abzugleichen (ähnlich wie wenn du per Shazam einen Song suchst). Bei Überschneidungen mit anderen Songs, beispielsweise durch denselben Beat oder öffentlich zugängliche Samples/Loops, werden die Songs gesperrt oder stumm geschaltet. Daher dürfen solche Inhalte nicht dorthin ausgeliefert werden. Alle anderen Stores wie Spotify, Apple Music, Tidal, Deezer und Amazon Music akzeptieren solche Inhalte hingegen problemlos.

Folgende Inhalte dürfen nicht an die Exklusivstores ausgeliefert werden:

Gemeinfreie Inhalte und Lizenzen

  • Public Domain Inhalte (gemeinfreie Inhalte) und klassische Musikaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kompositionen

  • Inhalte, die unter Creative Commons oder offenen Lizenzen veröffentlicht wurden

  • Lizenzierte Inhalte Dritter und Inhalte, die frei von Copyright-Ansprüchen sind

Sound- und Musik-Inhalte

  • Nicht-exklusive Beats oder Sounds (z.B. Songs, die Drum-Loops oder Samples enthalten, die in Sample-Packs enthalten sind)

  • Produktionsschleifen/Loops, Drum Loops und einfache Schlagzeugschleifen

  • Soundbeds und Soundscapes

  • Naturgeräusche, Umgebungsgeräusche und Tieraufnahmen

  • Soundeffekte

  • Meditationsmusik, Yogamusik oder Schlafmusik

  • DJ-Sets, kontinuierliche Mixes oder ähnliche Compilations

  • “Soundalikes” (nachkomponierte Melodien oder Lieder, die dem Original ähnlich klingen) und Karaoke-Versionen von Liedern

Aufnahmen und Bearbeitungen

  • Live-Versionen von Liedern, die sehr ähnlich klingen wie die aufgenommene Version desselben Liedes

  • Bearbeitungen von Aufnahmen, die anderen Parteien gehören (z.B. Remixe, neu aufgenommene Master, neu gemasterte Titel oder neu abgemischte Titel von Liedern, bei denen du nicht Eigentümer der Originalaufnahme bist)

  • Musik, an der du nicht die Masterrechte besitzt (z.B. Musik, die du für andere Künstlerproduziert hast)

  • Speziell für YouTube Content ID:
    Coverversionen und Remixes (selbst wenn du Eigentümer der Originalaufnahme bist)

Sprach- und sonstige Audioinhalte

  • Sprachaufnahmen

  • Comedy-Aufnahmen

  • Filmaufnahmen (die nicht die Filmmusik sind)

  • Reden und Gebetsaufzeichnungen

  • Hörbücher und Hörspiele

  • Podcasts und gesprochene Worte

Spezielle Lizenzbedingungen

  • Inhalte, die du von einer anderen Partei auf nicht-exklusiver Basis lizenziert hast (z.B. Inhalte, die für Soundtracks oder Compilations lizenziert wurden oder welche du aus einem öffentlichen Musikkatalog lizenziert hast)

  • Speziell für TikTok: Jegliche Audioaufnahmen, bei denen du nicht das Recht hast, UGC-Videos (User Generated Content) zu beanspruchen, die 100% der gelieferten Audioaufnahmen verwenden

ACHTUNG: Solltest du wiederholt in Releases fälschlicherweise angeben, die Exklusivrechte zu besitzen und es dadurch zu Problemen bei den Stores kommen, behalten wir uns vor, gemäß unserer AGB Aufwandsentschädigungen geltend zu machen oder die Zusammenarbeit zu beenden.

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